Wahlgräber
Unter "Wahlgrab" wird die klassische und traditionelle Grabform einer individuellen Grabstelle verstanden. Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Urnen-Wahlgräbern unterschieden. Die Mindestlaufzeit für ein Wahlgrab beträgt 20 Jahre. Nach dieser Ruhefrist besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Grabstelle um mindestens ein Jahr.
In einem Erd-Wahlgrab können Erdbeisetzungen (der gesamte Sarg mit Leichnam) und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden. In der Regel sind unsere Erdwahlgräber für ein bzw. für zwei Erdbeisetzungen ausgelegt (1-er Stelle bzw. 2-er Stelle).
In Abhängigkeit von der Größe können auf Urnen-Wahlgräbern ein bis vier Urnenbeisetzungen vorgenommen werden. Folgende Urnen-Wahlstellen bieten wir an:
| 70 x 70 cm | für maximal zwei Urnenbeisetzungen |
| 80 x 40 cm | für maximal zwei Urnenbeisetzungen |
| 80 x 80 cm | für maximal vier Urnenbeisetzungen |
| 90 x 90 cm | für maximal vier Urnenbeisetzungen |
| 100 x 100 cm | für maximal vier Urnenbeisetzungen |
Außer auf dem Waldkirchhof Mahlsdorf sind unsere Urnen-Wahlstellen zum größten Teil mit Einfassungen ausgestattet.
Ein Wahlgrab ist von Ihnen oder von uns (siehe dazu Grabpflege) zu bepflanzen und zu pflegen. Grabsteine werden im Allgemeinen vom Nutzungsberechtigten aufgestellt. Sowohl bei der Bepflanzung als auch beim Grabstein haben Sie im Rahmen bestimmter Gestaltungsvorschriften die Möglichkeit Ihre eigenen Vorstellungen zu umzusetzen.
Erd- und Urnenwahlgräber bieten wir zudem mit eingewachsenen Hecken an (in der Regel Thuja; Lebensbaum). Diese werden durch unsere Mitarbeiter gepflegt.